Kanzlei Mauss

Steuerhinterziehung bei Influencern: Jetzt rechtzeitig handeln mit unserer Steuerberatung

Content Creator im Fokus der Steuerfahndung: Krypto-Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung von Influencern oder Content Creators, sei es bei Kooperationen, Gratisprodukten oder Reisen, können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Steuerberater bereiten Ihre betroffenen Steuerjahre lückenlos auf und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten unsere Steueranwälte Sie zusätzlich in steuerstrafrechtlichen Verfahren und vor Gericht.

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Influencer & Steuerfahndung: Warum Sie jetzt betroffen sein könnten

Immer mehr Finanzämter analysieren systematisch Social-Media-Inhalte, um steuerlich relevante Einnahmen und geldwerte Vorteile zu identifizieren. Besonders im Fokus stehen dabei Kooperationen mit Unternehmen, sogenannte Barter-Deals (Tausch von Dienstleistungen und/oder Waren ohne Einsatz von Geld), Produktplatzierungen sowie gesponserte Reisen und Events. Was früher als Graubereich galt, wird heute als steuerlich relevantes Einkommen gewertet. Und das unabhängig davon, ob eine direkte Geldzahlung erfolgt ist oder nicht. In Nordrhein-Westfalen laufen aktuell über 200 Ermittlungsverfahren (Stand August 2025) gegen Influencer, teilweise auf Grundlage von 6.000 ausgewerteten Social-Media-Datensätzen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat eigens ein Team gebildet, das sich gezielt auf professionelle Content Creator konzentriert. Bereits kleinste Unregelmäßigkeiten, etwa das Verschweigen eines Hotelaufenthalts oder eines kostenlosen Produktpakets, können als steuerlich relevante Tatsache gewertet und verfolgt werden.
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Typische Fehlerquellen bei Content Creators

Viele Content Creator unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen ihrer Tätigkeit. Einnahmen in Form von Geld, Produkten oder Dienstleistungen werden häufig nicht korrekt angegeben, sei es aus Unwissenheit oder aufgrund der vermeintlichen Komplexität des Steuerrechts. Auch die Gewerbeanmeldung wird oft zu spät oder gar nicht vorgenommen, obwohl steuerlich bereits eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Hinzu kommt, dass die Umsatzsteuerpflicht häufig nicht korrekt eingeschätzt wird, insbesondere, wenn man sich auf die Kleinunternehmerregelung verlässt, aber die Umsatzgrenzen überschreitet. Ein weiterer häufiger Irrtum besteht darin zu glauben, dass ein Wohnsitz im Ausland, etwa in Dubai, automatisch zur Steuerfreiheit in Deutschland führt. Tatsächlich bleibt die Steuerpflicht bestehen, wenn beispielsweise weiterhin Einkünfte aus deutschen Quellen erzielt werden oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nachweisbar ist.
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Auch Creator auf Plattformen wie OnlyFans sind betroffen

Nicht nur klassische Influencer auf Instagram, TikTok oder YouTube geraten ins Visier der Steuerbehörden: Auch Betreiber von Accounts auf Adult-Content-Plattformen wie OnlyFans, Fansly oder MYM müssen ihre Einnahmen vollständig und korrekt versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütungen über Abonnements, Trinkgelder oder bezahlte Nachrichten erfolgen. Sämtliche Einnahmen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Auch bei dieser Form der digitalen Selbstständigkeit gelten strenge Pflichten in Bezug auf Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer, Buchführung und Abgabefristen. Wer hier unvollständige oder verspätete Angaben macht, riskiert – wie alle anderen Creator – empfindliche Nachzahlungen und möglicherweise auch ein Steuerstrafverfahren.
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Steuerhinterziehung durch Influencer: Diese Folgen drohen

Die Konsequenzen einer Steuerhinterziehung können gravierend sein. Neben der Nachzahlung der nicht abgeführten Steuern drohen auch Zinsen und Säumniszuschläge. Bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro kann ein Strafverfahren eingeleitet werden, in dem – je nach Einzelfall – Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Darüber hinaus können Ermittlungsverfahren und Presseberichterstattung auch immaterielle Schäden wie einen Imageverlust oder Reputationsschaden verursachen. Ein Risiko, das insbesondere für öffentlich auftretende Personen wie Influencer schwer wiegen kann.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: rechtzeitig und korrekt handeln

Selbstanzeige jetzt prüfen lassen

Eine Selbstanzeige ist ein gesetzlich vorgesehener Weg, um bei begangener Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Allerdings nur, wenn sie rechtzeitig, vollständig und korrekt erfolgt. Das bedeutet: Die Anzeige muss vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgen und alle relevanten Steuerjahre und Steuerarten umfassen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie in jedem Schritt dieses sensiblen Prozesses: Wir prüfen Ihre steuerliche Gesamtsituation, erstellen die Selbstanzeige unter Berücksichtigung aller formellen Anforderungen und übernehmen die Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt. Achtung: Eine unvollständige oder verspätete Selbstanzeige kann ihre strafbefreiende Wirkung verlieren. Daher ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich.

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Unsere Kanzlei ist auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandanten aus dem Bereich Social Media und Influencer-Marketing, die mit steuerrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sind. Ob präventive Beratung oder aktive Verteidigung: Unser Team begleitet Sie kompetent und diskret. Auch in laufenden Verfahren vertreten wir Ihre Interessen entschlossen gegenüber Finanzbehörden und Gerichten.

Hilfe durch Fachkanzlei für Influencer & Steuerrecht: Ihre Verteidigung

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Sie haben Post vom Finanzamt erhalten? Jetzt keine Fehler machen, hier Beratung einholen

Wenn Sie bereits ein Schreiben vom Finanzamt oder der Steuerfahndung erhalten haben, ist schnelles, aber überlegtes Handeln entscheidend. In dieser Phase gilt: Keine voreiligen Antworten, keine unüberlegte Kommunikation. Schon eine unbedachte Formulierung kann als Teilgeständnis gewertet werden und Ihre Position verschlechtern.

Vermeiden Sie es, Unterlagen ohne anwaltliche Prüfung nachzureichen oder telefonisch mit den Behörden zu kommunizieren. Stattdessen sollten Sie Ihr Schweigerecht nutzen und die Verteidigungsstrategie mit einer spezialisierten Kanzlei abstimmen. Zwar ist eine Selbstanzeige nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht mehr möglich, dennoch lassen sich durch professionelle Kommunikation und Kooperation mit den Behörden oft strafmildernde Ergebnisse erzielen.Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation, prüfen die rechtlichen Grundlagen der Anfrage und schützen Sie vor belastenden Aussagen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Umgang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen.

Verteidigung & Aufarbeitung: So unterstützen wir Sie konkret

Unser Vorgehen ist strukturiert, diskret und zielgerichtet. Nach der Einsicht in Ihre Ermittlungsakte analysieren wir die Verdachtslage, identifizieren Risiken und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie. Unsere Steuerberater bereiten Ihre betroffenen Steuerjahre lückenlos auf und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten unsere Steueranwälte Sie zusätzlich in steuerstrafrechtlichen Verfahren und vor Gericht.

Dabei behalten wir nicht nur juristische Aspekte im Blick, sondern auch Ihre öffentliche Wahrnehmung und wirtschaftlichen Interessen. Ziel ist immer eine nachhaltige Lösung, die Ihre rechtliche und persönliche Position schützt.

Kontakt: diskret, vertraulich & persönlich

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Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns zeitnah bei Ihnen. Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen haben, melden Sie sich gerne über die nachfolgenden Kontaktdaten.

Vertrauenstext: „Ihre Anfrage wird ausschließlich von spezialisierten Fachanwälten bearbeitet. Natürlich streng vertraulich und ohne Weitergabe an Dritte.“
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FAQ: Häufige Fragen zur Steuerhinterziehung bei Influencern

Muss ich Gratisprodukte versteuern?

Ja. Sobald eine Gegenleistung erfolgt (z. B. Instagram-Post), gelten Produkte, Hotelaufenthalte oder Reisen als steuerpflichtige Einnahmen.

Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich?

Nur solange noch kein Ermittlungsverfahren läuft. Die Selbstanzeige muss vollständig und fristgerecht alle relevanten Steuerarten abdecken.

Bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Ja, sobald Sie als Influencer die Kleinunternehmergrenze überschreiten (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr). Auch Sachwerte zählen zum Umsatz.

Reicht es, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?

Nicht unbedingt. Die Steuerpflicht bleibt bestehen, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielen oder sich regelmäßig hier aufhalten.

Was tun bei einer Betriebsprüfung?

Keine Alleingänge. Lassen Sie Ihre Unterlagen vorab anwaltlich prüfen. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch die Prüfung und kommuniziert mit dem Finanzamt.